Jagdschein für ausländische Besucher PRODUKT / DIENSTLEISTUNG

Wenn Sie als Ausländer/in in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie einen Ausländertagesjagdschein [Notwendige Unterlagen]
[Gebühren]
[Ansprechpartner/innen]
[Ähnliche Produkte / Dienstleistungen]

Ausländertagesjagdschein

Auch ausländischen Jägern, die nicht die deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, kann ein Jagdschein ausgestellt werden. Dieser gilt für 14 Tage und erlaubt die Jagd im gesamten Bundesgebiet. Für dänische Jäger, die eine gesonderte Büchsenprüfung bestanden haben (Eintag im dänischen Jagdschen "Riffeljagt tilladt bzw. "Bestaet riffelproeve"), kann ein Jahresjagdschein bis zum Ende des Jagdjahres ausgestellt werden.

Der Jagdschein ist bei der Ordnungsverwaltung persönlich zu beantragen.

Dänische Jagdscheine können direkt vorgelegt werden, Jagdscheine anderer Länder müssen in deutscher Übersetzung vorliegen.

Zurück zum Seitenanfang

Notwendige Unterlagen: 

  • Paß, Personalausweis
  • Ausländischer Jagdschein
  • Nachweis einer deutschen Jagdhaftpflichtversicherung
  • 1 Lichtbild (bei erstmaliger Antragstellung)

 

Zurück zum Seitenanfang

Rechtliche Grundlagen:

§ 15 Bundesjagdgesetz

Zurück zum Seitenanfang

Gebühren: 

25,00 € für den Tagesjagdschein

65,00 € für den Jahresjagdschein

Zurück zum Seitenanfang

Ihre Ansprechpartner/innen:  Tagesjagdschein für Ausländer:

[1.2 Ordnungs- und Gewerbeverwaltung]

Kai Schmidt

Rathaus
713
Rathausplatz 1

Tel.: 0461/85-16 81
Fax: 0461/85-29 92
E-Mail: ordnungsverwaltung@flensburg.de

Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do. nachm.

14.00 Uhr - 17.30 Uhr

 



Ähnliche Produkte / Dienstleistungen: 

Zurück zum Seitenanfang

ProBÜRGER V5.1.0 - © 2010 Stadt Flensburg [Impressum]  02.09.2010 16:46