| Jagdschein für ausländische Besucher | PRODUKT / DIENSTLEISTUNG |
| Wenn Sie als Ausländer/in in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie einen Ausländertagesjagdschein |
[Notwendige Unterlagen] [Gebühren] [Ansprechpartner/innen] [Ähnliche Produkte / Dienstleistungen] |
AusländertagesjagdscheinAuch ausländischen Jägern, die nicht die deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, kann ein Jagdschein ausgestellt werden. Dieser gilt für 14 Tage und erlaubt die Jagd im gesamten Bundesgebiet. Für dänische Jäger, die eine gesonderte Büchsenprüfung bestanden haben (Eintag im dänischen Jagdschen "Riffeljagt tilladt bzw. "Bestaet riffelproeve"), kann ein Jahresjagdschein bis zum Ende des Jagdjahres ausgestellt werden.
Der Jagdschein ist bei der Ordnungsverwaltung persönlich zu beantragen. Dänische Jagdscheine können direkt vorgelegt werden, Jagdscheine anderer Länder müssen in deutscher Übersetzung vorliegen. |
Notwendige Unterlagen:
|
Rechtliche Grundlagen:§ 15 Bundesjagdgesetz |
Gebühren:25,00 € für den Tagesjagdschein 65,00 € für den Jahresjagdschein |
Ihre Ansprechpartner/innen: Tagesjagdschein für Ausländer:[1.2 Ordnungs- und Gewerbeverwaltung] |
||||||||||||
|
Kai Schmidt |
Rathaus 713 Rathausplatz 1
|
|||||||||||
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen: |
|