Kfz.- Internationaler Zulassungsschein PRODUKT / DIENSTLEISTUNG

Sie wollen Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im Ausland im Straßenverkehr bewegen. [Notwendige Unterlagen]
[Gebühren]
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Wenn Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug ins Ausland reisen möchten, empfiehlt sich zusätzlich ein Internationaler Zulassungsschein.

Dieser ist in folgenden Staaten anerkannt: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Peru, Portugal, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (Stand Juni 1996)

Der Schein ist in zwanzig Sprachen lesbar und ein Jahr vom Ausstellungstag an gültig.

Er dient lediglich im Ausland zum Nachweis, dass Ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist, entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Pflicht, sich in jedem Land, in dem Sie Ihr Fahrzeug führen, nach den dort geltenden Gesetzen zu verhalten und Ihren nationalen Fahrzeugschein mitzuführen..

Im angrenzenden Ausland ist ein Internationaler Zulassungsschein zwar entbehrlich, da die Polizeibeamten dort den deutschen Zulassungsschein kennen. Mit einem Internationalen Zulassungsschein haben Sie jedoch grundsätzlich die Gewissheit, dass Ihr Fahrzeug als zugelassen anerkannt wird.

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Notwendige Unterlagen: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (mit gültiger Hauptuntersuchung)
  • Personalausweis oder Reisepaß

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Rechtliche Grundlagen:

§ 18 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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Gebühren: 

10,50 €

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Ihre Ansprechpartner/innen:  

[Kooperation Zulassungsstellen]

Straßenverkehrsbehörde - Kfz-Zulassungsbehörde

Straßenverkehrsbehörde
Raum 1-8
Gutenbergstraße 23

Tel.: 0461 - 8115-0
Fax: 0461 - 8115-155
E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

Mo. - Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do. nachm.

14.30 Uhr - 16.30 Uhr

 



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